Entsprechend den aktuell geltenden Vorgaben der städtischen und der Landesverordnung gilt im Wesentlichen:: IM FREIEN ist zulässig die gemeinsame Sportausübung einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf:
- in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschl. 18 Jahren zzgl. bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen (ohne Test, kontaktfreier Sport und Kontaktsport)
- von ausschließlich kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung (kein Testnachweis erforderlich)
- die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit. IN DER HALLE ist zulässig die gemeinsame Sportausübung einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf:
- von kontaktfreiem Sport und Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
Bindend hierzu sind grundsätzlich die Vorgaben im Schreiben des Sportamts vom 28.5.2021 (siehe anbei). Beachtet auch die Vorgaben zum Tragen den Mund-Nase-Schutzes und zur Nutzung weiterer Räumlichkeiten in der Halle.